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Anmeldeverfahren

 

Meist findet der Erstkontakt telefonisch mit den Familien statt. Wir laden dann die Familien an einem Nachmittag ein, uns bei einem Termin kennen zu lernen. Eine Fachkraft nimmt sich für die Familie Zeit und zeigt die Einrichtung, erläutert das pädagogische Konzept und den Tagesablauf. 

 

 Anmeldung eines Kita-Bedarfsplatzes - gehen Sie wie folgt vor: 

  Kitaplatz-Bedarfsanmeldung | Stadt Hammelburg | Bürgerservice-Portal (buergerserviceportal.de)   

Jetzt sind Sie auf der "KITA PLATZ-BEDARFSANMELDUNG" 

1. Schritt: bitte legen Sie sich als erstes eine BAYERN ID an  Bürgerkonto – erste Schritte (buergerserviceportal.de)

 2. Schritt: Kitaplatz-Anmeldung (PDF) PowerPoint-Präsentation (buergerserviceportal.de) hier werden Ihnen alle Schritte detailliert erklärt. 

 Bei Fragen, stehen wir Ihnen sehr gerne zur Verfügung. 

 

 

Infektionsschutzgesetz

 

Kranke Kinder sind am jeweiligen Tag morgens bis 9 Uhr krank zu melden. Vor allem ansteckende Krankheiten wie Scharlach, eitrige Bindehautentzündung, Läuse, Magen-Darm-Infektionen etc. sind dem Personal mitzuteilen. So kann ein anonymer Aushang gemacht werden. Andere Eltern können somit schneller reagieren, wenn bei ihrem Kind erste Symptome auftreten und somit andere Kinder und das eigene Kind schützen.

Ist ein Kind erkrankt, so soll es zu Hause bleiben, um sich auszukurieren und die anderen Kinder und auch das Personal vor Ansteckung zu schützen. Generell muss das Kind 24 Stunden ohne Medikamente fieberfrei sein, 48 Stunden kein Erbrechen oder Durchfall gehabt haben. Bei anderen Krankheiten müssen die Kinder gemäß des Kinderarztes nicht mehr ansteckend sein. ( Ein entsprechender Flyer des Gesundheitsamtes ist im Anhang)

Erkrankt ein Kind in der Einrichtung, so muss es zeitnah  von den Eltern abgeholt werden, um anderen Kindern und das Personal vor Ansteckung zu schützen und dem Kind die notwendige Fürsorge zukommen zu lassen. 

Seit dem 01.03.2020 müssen alle Kinder und Mitarbeiter einen Impfschutz bzw. eine Immunität gegen Masern nachweisen ( ist eine Impfung medizinisch kontraindiziert, muss dies nachgewiesen werden), geregelt ist dies im § 20, Absatz 6 des IfSG. Nicht geimpfte oder immune Kinder können  nicht aufgenommen werden bzw. können die Kita nicht besuchen. Für Kinder und Beschäftigte, die bereits vor dem 01.März 2020 die Kita besuchten, gilt eine Nachweispflicht bis zum 31. Juli 2021.

Meldepflichtige Krankheiten

Meldepflichtige Krankheiten sind in §34 Abs. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG), die der meldepflichtigen Krankheitserreger in §34 Abs.2 IfSG geregelt. Personen, die daran erkrankt sind oder bei denen der Verdacht der Erkrankung besteht, dürfen die Einrichtung nicht besuchen.

Zu diesen Krankheiten zählen unter anderem Masern, Mumps, Röteln, Läuse, Krätzmilben, Windpocken... Diese Krankheiten müssen dem Pädagogischen Personal gemeldet werden, damit andere Familien über die Erkrankung in anonymer Form in Kenntnis gesetzt werden können. Des Weiteren ist die Kindertageseinrichtung verpflichtet, diese Erkrankungen beim zuständigen Gesundheitsamt zu melden. 

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